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   BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69   

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BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69 (https://dejure.org/1969,1136)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1969 - I B 1.69 (https://dejure.org/1969,1136)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1969 - I B 1.69 (https://dejure.org/1969,1136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1968 - III B 129.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69
    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte die Klägerin darlegen müssen, inwiefern das Berufungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist, darauf angekommen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1968 - BVerwG III B 129.68 -).
  • BVerwG, 15.05.1965 - I B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung des

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69
    In dem Beschluß vom 15. Mai 1965 - BVerwG I B 30.65 - hat der Senat ausgeführt, daß die in der genannten Vorschrift erwähnten Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung einen unbestimmten und daher von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachprüfbaren Rechtsbegriff bilden und daß erst nach einer Feststellung der Notwendigkeit die Jagdbehörde ein Ermessen hat, ob und in welcher Weise sie eine Abänderung der Jagdbezirke vornehmen will.
  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 123.64

    Unterbleiben einer Beiladung - Rüge der Übergehung von Beweisantritten -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69
    Es bestimmt nicht, ob und welche förmlichen und sachlichen Rechte Grundeignern, Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern untereinander und gegenüber der Jagdbehörde hinsichtlich einer Gestaltung oder Änderung der Jagdbezirke im Sinne des § 5 BJG zustehen (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG I C 123.64 - [RdL 1967, 51]).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung von

    Soweit die Klägerin auf die unterschiedliche Fassung des § 5 Abs. 1 BJagdG in der Fassung des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) und Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) i.d.F. vom 30. Juli 1987 (GVBl S. 246, 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 1993 (GVBl S. 547) abstellt, erscheint es zwar möglich, daß der Landesgesetzgeber abweichend von der in § 5 Abs. 1 BJagdG vorgesehenen Ermessensermächtigung für die Jagdbehörde ("Jagdbezirke können ...", vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 15. Mai 1965 - BVerwG 1 B 30.65 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 5, sowie Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - in Buchholz a.a.O. Nr. 11) einen Akt der gebundenen Verwaltung ("Jagdreviere sind ") statuiert.

    In beiden Fällen bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß eine anderweitige Gestaltung der Jagdbezirke nur dann in Betracht kommen kann, "sobald die Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung eine Änderung der Jagdbezirke notwendig erscheinen lassen" (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - a.a.O. Nr. 11).

  • BVerwG, 03.06.1970 - I B 19.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Fragen rechtfertigen die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, da sie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 - [RdL 1969, 186] und 13. März 1969 - BVerwG I B 9.69 - [RdL 1969, 187] sowie 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - [RdL 1970, 15]).

    Entgegen der Ansicht des Klägers bedarf es für die Einleitung und Durchführung des Abrundungsverfahrens eines Antrages oder des Einverständnisses Privater nach Bundesrecht nicht (Lorz, Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht 2. Aufl. 1967, § 5 BJG Anm. 2; Beschluß vom 16. Januar 1969 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1969 - I B 10.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwieweit sich das Berufungsgericht zu einer weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist, darauf angekommen wäre (Beschlüsse vom 9. Dezember 1963 - BVerwG III B 129.68 - und vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 -).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 3 B 120.91

    Anforderungen an die eine Revision eröffnende Divergenz - Gewährung eines weiten

    Es läßt die Frage offen, ob die Jagdbehörde bei der Gestaltung der Jagdbezirke nur im allgemeinen Interesse tätig zu werden hat oder ob irgendwelche Beteiligte einen Rechtsanspruch, sei es auf bestimmte Maßnahmen, sei es auf ein ermessensfehlerfreies Verhalten der Behörde haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1986 - 3 B 97.85

    Voraussetzungen einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon mehrmals mit "überkommenen Abrundungen aus füherer Zeit" beschäftigt (vgl. u.a. Beschluß vom 13. März 1969 - BVerwG 1 B 9.69 - ; Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - ; Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 1 CB 69.65 - ).
  • BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69

    Rechtsmittel

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht ordnungsmäßig zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwiefern das Berufungsgericht sich entgegen der von ihm vertretenen Rechtsansicht zu einer weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, mit welchem Ergebnis dieser Aufklärung zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die der Entscheidung über die Begründetheit einer Verfahrensrüge zugrunde zu legen ist (Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG I B 1.69 -), darauf angekommen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 16 A 1593/10

    Vorliegen einer einseitigen Abtrennung und Angliederung von Grundflächen an einen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1965 - I B 30.65 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 5, S. 10, und vom 16. Januar 1969 - I B 1.69 -, Buchholz a. a. O. Nr. 11, S. 24.
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